§ 4c DV-SJG
Aufgaben der Hegegemeinschaften
§ 4c DV-SJG
Der Hegegemeinschaft obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
1.
Erstellung von Lebensraumgutachten und gemeinsame Durchführung von Hegemaßnahmen,
2.
Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und Bejagung des Wildes sowie die Abstimmung und Zusammenfassung der Abschussplanung der Jagdbezirke im Gebiet der Hegegemeinschaft,
3.
Hinwirkung auf die Erfüllung der Abschusspläne und eine den wildbiologischen Erfordernissen entsprechende Hege und Bejagung des Wildes unter Beachtung der land- und forstwirtschaftlichen Belange,
4.
Sicherung an den Lebensraum angepasster Wildbestände.