§ 61 DV-SJG
Richtlinie
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes erstellt zur Durchführung der Prüfung eine Richtlinie, die im Einvernehmen mit der obersten Jagdbehörde erlassen wird. Sie enthält insbesondere Bestimmungen über die Durchführung der einzelnen Prüfungsfächer und die Gleichstellung von sonstigen Prüfungen.