Erwägungsgrund 112 32023R1542
Alle Starteraltbatterien, Industriealtbatterien und Transaktionsaltbatterien sollten gesammelt werden. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller von Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugaltbatterien verpflichtet werden, alle Batterien der entsprechenden Kategorien vom Endnutzer kostenfrei zurückzunehmen. Für alle an der Sammlung von Starteraltbatterien, Industriealtbatterien und Elektrofahrzeugaltbatterien beteiligten Hersteller, Abfallbewirtschafter und Abfallbesitzer sollten detaillierte Berichtspflichten festgelegt werden.