Erwägungsgrund 128 32023R1542
Gemäß Verordnung (EU) 2019/1020 müssen Marktüberwachungsbehörden in angemessenem Umfang geeignete Überprüfungen der Merkmale von Produkten vornehmen. Mit der genannten Verordnung wird der Kommission die Befugnis zur Annahme von Durchführungsrechtsakten übertragen, um einheitliche Bedingungen für die Überprüfung, die Kriterien für die Festlegung der Häufigkeit der Überprüfungen und die Anzahl der zu überprüfenden Stichproben in Bezug auf bestimmte Produkte oder Produktkategorien festzulegen. Diese Befugnisübertragung gilt auch für Batterien im Rahmen der vorliegenden Verordnung, wenn die in der Verordnung (EU) 2019/1020 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.