Erwägungsgrund 135 32023R1542
Die der Kommission mit dieser Verordnung übertragenen Durchführungsbefugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Die der Kommission mit dieser Verordnung übertragenen Durchführungsbefugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.