Erwägungsgrund 44 32023R1542
Batterien sollten gekennzeichnet werden, um den Endnutzern transparente, zuverlässige und klare Informationen über Batterien und Altbatterien zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen würden Endnutzern beim Kauf und bei der Entsorgung von Batterien fundierte Entscheidungen ermöglichen und die Abfallbewirtschafter in die Lage versetzen, Altbatterien angemessen zu behandeln. Die Kennzeichnung von Batterien sollte alle erforderlichen Angaben zu ihren Hauptmerkmalen, einschließlich ihrer Kapazität und der Menge bestimmter vorkommender gefährlicher Stoffe, umfassen. Um die Verfügbarkeit von Informationen über einen langen Zeitraum hinweg zu gewährleisten, sollten diese Informationen auch in Form von QR-Codes, die auf die Batterien gedruckt oder eingraviert oder auf der Verpackung und den Begleitunterlagen der Batterie angebracht sind und den Leitlinien der ISO/IEC-Norm 18004:2015 entsprechen sollten, zur Verfügung gestellt werden. Über den QR-Code sollte Zugriff auf den Produktpass einer Batterie bestehen. Kennzeichnungen und QR-Codes sollten im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sein.