Erwägungsgrund 120 32023R1542
Um die Einhaltung und Wirksamkeit der Verpflichtungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Altbatterien überprüfen zu können, müssen die Betreiber den zuständigen Behörden Bericht erstatten. Hersteller von Batterien und andere Abfallbewirtschafter, die Altbatterien sammeln, sollten gegebenenfalls für jedes Kalenderjahr die Daten über die verkauften Batterien und die gesammelten Altbatterien melden. In Bezug auf die Behandlung sollten den Abfallbewirtschaftern bzw. den Recyclingbetreibern Berichterstattungspflichten auferlegt werden.