Erwägungsgrund 88 32023R1542
Menschenrechtsverletzungen sind in rohstoffreichen Konflikt- und Hochrisikogebieten weit verbreitet. Daher sollten Wirtschaftsakteure diesen Gebieten in ihrer Strategie zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten besondere Aufmerksamkeit widmen. In der Verordnung (EU) 2017/821 sind Bestimmungen bezüglich einer zur Orientierung dienenden, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebenden und regelmäßig aktualisierten Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten vorgesehen. Diese Liste ist auch für die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen bezüglich der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten von Bedeutung.