Erwägungsgrund 98 32023R1542
Damit überwacht werden kann, ob Hersteller ihren Verpflichtungen bezüglich der Abfallbehandlung von Batterien, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden, nachkommen, muss in jedem Mitgliedstaat ein Register eingerichtet werden, das von der dort zuständigen Behörde verwaltet wird. Die Stellen, die an der Überwachung der Einhaltung und der Durchsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung beteiligt sind, sollten Zugriff auf die Informationen in dem Register haben. Das Register kann mit dem nationalen Register, das gemäß der Richtlinie 2006/66/EG eingerichtet wurde, identisch sein. Die Hersteller sollten zur Registrierung verpflichtet werden, um die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die zuständigen Behörden überwachen können, ob die Hersteller ihren Verpflichtungen nachkommen. Die Anforderungen für die Registrierung sollten in der gesamten Union vereinfacht werden.