Erwägungsgrund 87 32023R1542
In Bezug auf die Kategorien sozialer Risiken sollten die Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen auf die Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte, einschließlich der menschlichen Gesundheit, des Gemeinschaftslebens, auch indigener Völker, des Schutzes von Kindern und der Gleichstellung der Geschlechter, ausgerichtet sein. Die Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten sollten Informationen dazu einschließen, wie der Wirtschaftsakteur zur Verhütung von Menschenrechtsverletzungen beigetragen hat und welche Instrumente er in seiner Unternehmensstruktur zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung eingerichtet hat. Die Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten sollten zudem die ordnungsgemäße Umsetzung der in Anhang I der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der IAO aufgeführten grundlegenden Übereinkommen gewährleisten.