Erwägungsgrund 31 32023R1542
Um möglichen Engpässen bei der Versorgung mit Kobalt, Blei, Lithium und Nickel Rechnung zu tragen und deren Verfügbarkeit zu bewerten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Einklang mit Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung der Zielvorgaben für den Mindestrezyklatgehalt von Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel in den Aktivmaterialien von Batterien zu erlassen.