Erwägungsgrund 84 32023R1542
Gemäß den VN-, IAO- und OECD-Standards und -Grundsätzen ist die Sorgfaltspflicht ein fortlaufender proaktiver und reaktiver Prozess, mit dem Unternehmen sicherstellen können, dass sie die Menschenrechte und die Umwelt achten und nicht zu Konflikten beitragen. Risikobasierte Sorgfaltspflichten beziehen sich auf Schritte, die Unternehmen ergreifen sollten, um negative Auswirkungen in Verbindung mit ihren Tätigkeiten oder Beschaffungsentscheidungen zu ermitteln, zu vermeiden, zu mindern und diese anderweitig anzugehen. Wirtschaftsakteure sollten informierte, effektive und zweckdienliche Konsultationen mit den betroffenen Gemeinschaften durchführen. Ein Unternehmen kann die von seinen Tätigkeiten und Beziehungen ausgehenden Risiken bewerten und im Einklang mit den einschlägigen Normen des nationalen oder internationalen Rechts, Empfehlungen internationaler Organisationen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, staatlich geförderten Instrumenten, freiwilligen Initiativen des Privatsektors und den eigenen internen Strategien und Systemen risikomindernde Maßnahmen ergreifen, die auch die Anforderung zusätzlicher Informationen, Verhandlungen zur Verbesserung der Lage oder die Aussetzung oder Aufkündigung der Beziehungen zu Zulieferern einschließen können. Dieser Ansatz trägt auch dazu bei, die Sorgfaltsprüfung verhältnismäßig an den Umfang der Tätigkeiten des Unternehmens oder der Lieferkettenbeziehungen anzupassen.