Erwägungsgrund 18 32023R1542
Wenn der Endnutzer ein Verbraucher ist und die Batterie zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurde, sollte diese Batterie Gegenstand eines Kaufvertrags sein, der den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates entspricht. Die Anforderungen der genannten Richtlinie sollten sich insbesondere auf die Konformität des Produkts, die Haftung des Verkäufers, einschließlich der Option einer kürzeren Haftungs- oder Verjährungsfrist, die Beweislast, Abhilfen bei Nichtkonformität, Reparatur oder Austausch sowie gewerbliche Garantien erstrecken.