Erwägungsgrund 113 32023R1542
Angesichts der mit der Richtlinie 2008/98/EG eingeführten Abfallhierarchie, die der Vermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling Vorrang einräumt, und im Einklang mit der Richtlinie 2008/98/EG und der Richtlinie 1999/31/EG sollten gesammelte Altbatterien nicht beseitigt oder energetisch verwertet werden.