Erwägungsgrund 142 32023R1542
Es ist wichtig, dass bei der Durchführung dieser Verordnung umweltbezogene, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigt werden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, ist es außerdem wichtig, dass bei der Durchführung dieser Verordnung alle einschlägigen verfügbaren Technologien gleichermaßen berücksichtigt werden, sofern diese Technologien ermöglichen, dass die Batterien alle einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung vollständig erfüllen. Außerdem sollte den Wirtschaftsakteuren, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), kein übermäßiger Verwaltungsaufwand auferlegt werden.