Erwägungsgrund 99 32023R1542
Im Falle staatlich geführter Organisationen für Herstellerverantwortung gelten die in dieser Verordnung vorgesehenen Anforderungen für das Mandat des Herstellers nicht, da kein solches Mandat erteilt wurde.
Im Falle staatlich geführter Organisationen für Herstellerverantwortung gelten die in dieser Verordnung vorgesehenen Anforderungen für das Mandat des Herstellers nicht, da kein solches Mandat erteilt wurde.