Erwägungsgrund 19 32023R1542
Konzeption und Fertigung von Batterien sollten darauf ausgerichtet sein, ihre Leistung, ihre Haltbarkeit und ihre Sicherheit zu optimieren und ihren Umweltfußabdruck zu verringern. Es ist angezeigt, spezifische Nachhaltigkeitsanforderungen für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, LV-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien festzulegen, da solche Batterien das Marktsegment bilden, das in den kommenden Jahren am stärksten wachsen dürfte.