Erwägungsgrund 20 32023R1542
Im Sinne der fortgesetzten Gültigkeit der EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen reparierte oder ersetzte Batterien im Interesse der Sicherheit von Elektrofahrzeug- und Starterbatterien den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wenn sich Angaben zur Sicherheit geändert haben, müssen weitere Kontrollen oder Prüfungen erfolgen, um die fortgesetzte Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen, die Grundlage der vorliegenden EU-Typgenehmigung waren.