Erwägungsgrund 129 32023R1542
Mit der Verordnung (EU) 2019/1020 wurden neue Instrumente zur Verbesserung der Einhaltung geltender Vorschriften und der Marktüberwachung eingeführt, die auch für Batterien relevant sind. Die genannte Verordnung sieht vor, dass die Kommission eine öffentliche Prüfeinrichtung eines Mitgliedstaats als Unionsprüfeinrichtung für bestimmte Produktkategorien oder für bestimmte mit einer Produktkategorie verbundene Risiken benennen kann. Die Kommission muss die Batterien, die von der vorliegenden Verordnung abgedeckt werden, in ihren nächsten Aufruf zur Interessenbekundung für die Benennung von Unionsprüfeinrichtungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1267 der Kommission aufnehmen. Die Verordnung (EU) 2019/1020 sieht ferner vor, dass Marktüberwachungsbehörden gemeinsame Maßnahmen mit anderen Organisationen, die Wirtschaftsakteure oder Endnutzer vertreten, durchführen können, um Konformität zu fördern, Nichtkonformität festzustellen, das Bewusstsein zu schärfen und Orientierung zu bestimmten Produktkategorien zu bieten. Diese Möglichkeit sollte auch in Bezug auf die Anforderungen der vorliegenden Verordnung eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang können die Mitgliedstaaten oder die Marktüberwachungsbehörden die Einrichtung von Batteriekompetenzzentren prüfen.