Erwägungsgrund 26 32023R1542
Um ein nachhaltiges europäisches Wirtschaftsmodell zu fördern, sollte die Kommission gegebenenfalls Änderungen der Bestimmungen dieser Verordnung über die Regelung der Beschränkungen für Stoffe in Batterien und Altbatterien, einschließlich der Einführung eines Ausfuhrverbots für diesen Beschränkungen nicht entsprechende Batterien, vorschlagen.