Erwägungsgrund 119 32023R1542
Hersteller und Händler sollten aktiv daran beteiligt werden, den Endnutzern Informationen über die vorgeschriebene getrennte Sammlung von Altbatterien und die verfügbaren Sammelsysteme zur Verfügung zu stellen. Sie sollten die Endnutzer außerdem über die wichtige Rolle der Endnutzer bei der Gewährleistung einer umweltverträglichen Bewirtschaftung von Altbatterien informieren. Hersteller und Händler sollten zur Mitteilung von Informationen an alle Endnutzer sowie für die Berichterstattung über Batterien aktuelle Informationstechnologien nutzen. Die Informationen sollten entweder auf ganz konventionell über Außenwerbung, Plakate, durch Social-Media-Kampagnen oder auf innovativere Weise, beispielsweise durch den elektronischen Zugang zu Websites über einen auf der Batterie angebrachten QR-Code, bereitgestellt werden. Solche Informationen sollten gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sein.