Erwägungsgrund 124 32023R1542
Bestimmte Informationen im Batteriepass sollten nicht öffentlich zugänglich sein, wie wirtschaftlich sensible Informationen, die einer begrenzten Anzahl von Personen mit einem berechtigten Interesse vorbehalten sein müssten. Dies gilt für Informationen über die Demontage, einschließlich Sicherheitsinformationen, und ausführliche Informationen über die Zusammensetzung der Batterie, die für Reparaturbetriebe, Wiederverwerter, Nutzer von Second-Life-Batterien und Recyclingbetreiber wesentlich sind. Ferner gilt dies für Informationen über einzelne Batterien, die für Personen, die die Batterie erworben haben, oder in deren Namen handelnde Dritte erworben haben, wesentlich sind, um die Batterie den unabhängigen Energieaggregatoren oder Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen, den Restwert der Batterie oder die verbleibenden Lebensdauer für die weitere Nutzung einzuschätzen und die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung oder die Umnutzung oder Wiederaufarbeitung der Batterie zu erleichtern. Die Ergebnisse von Prüfberichten sollten notifizierten Stellen, Marktüberwachungsbehörden und der Kommission vorbehalten sein.