Erwägungsgrund 123 32023R1542
Um die Transparenz entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten für alle Interessenträger zu erhöhen, muss ein Batteriepass eingeführt werden, der einen größtmöglichen Informationsaustausch gewährleistet, die Verfolgung und Rückverfolgung von Batterien ermöglicht und Informationen über die CO2-Intensität ihrer Erzeugungsverfahren sowie über die Herkunft der verwendeten Materialien, über verwendete erneuerbare Materialien, wie aus Lignin hergestelltes Material, das Grafit ersetzt, über die Zusammensetzung von Batterien, einschließlich Rohstoffe und gefährlicher Chemikalien, über Reparatur-, Umnutzungs- und Zerlegungsvorgänge und -möglichkeiten sowie über die Behandlungs-, Recycling- und Verwertungsverfahren, denen Batterien am Ende ihrer Lebensdauer unterzogen werden könnten, bereitstellt. Der Batteriepass sollte der Öffentlichkeit Informationen über die in Verkehr gebrachten Batterien und ihre Nachhaltigkeitsanforderungen bieten. Er sollte Wiederverwertern, Nutzern von Second-Life-Batterien und Recyclingbetreibern aktuelle Informationen für die Handhabung der Batterien und spezifischen Akteuren maßgeschneiderte Informationen, beispielsweise über den Alterungszustand der Batterien, liefern. Der Batteriepass sollte den Marktaufsichtsbehörden als Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung dienen, die Zuständigkeiten von Marktüberwachungsbehörden, die die Informationen in den Batteriepässen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 prüfen, jedoch weder ersetzen noch ändern.