Erwägungsgrund 96 32023R1542
Um sicherzustellen, dass die nach dieser Verordnung geltenden Verpflichtungen erfüllt werden, und um die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung durch Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung zu überwachen und zu überprüfen, müssen die Mitgliedstaaten eine oder mehrere zuständige Behörden benennen.