Erwägungsgrund 85 32023R1542
Systeme des Privatsektors zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten können den Wirtschaftsakteuren zwar dabei helfen, gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen ihre für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen, aber die Wirtschaftsakteure sollten für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Sorgfaltspflichten selbst verantwortlich sein.