Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Den Informationen zur Leistung der GAP und deren Bewertung auf der Grundlage der Umsetzung der GAP-Strategiepläne wird bei den regelmäßigen Bewertungen durch die Kommission der Politikkohärenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung, die auf der Grundlage der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurde, Rechnung getragen.
Erwägungsgrund 40 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen