Erwägungsgrund 101 32021R2115
Die GAP-Strategiepläne sollten auf mehr Kohärenz zwischen den vielfältigen Instrumenten der GAP ausgerichtet sein, da sie Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und Interventionskategorien zur Entwicklung des ländlichen Raums umfassen sollten. Sie sollten auch sicherstellen und belegen, dass die Entscheidungen der Mitgliedstaaten an den Prioritäten und Zielen der Union ausgerichtet sind und diesen entsprechen. Diesbezüglich sollten die GAP-Strategiepläne eine Übersicht und Erläuterungen zu den Instrumenten enthalten, mit denen eine gerechtere Verteilung und eine effektivere und effizientere Ausrichtung der Einkommensstützung erreicht werden soll. Sie sollten also eine ergebnisorientierte Interventionsstrategie enthalten, die auf den spezifischen Zielen der GAP, einschließlich der quantifizierten Zielwerte in Bezug auf diese Ziele, gründet. Damit sie auf Jahresbasis überwacht werden können, sollten diese Zielwerte auf Ergebnisindikatoren beruhen.