Erwägungsgrund 82 32021R2115
Da für angemessene Risikomanagementinstrumente gesorgt werden muss, sollte die Unterstützung, die Landwirten gewährt wird, um ihnen bei der Bewältigung von Produktions- und Einkommensrisiken zu helfen, beibehalten und im Rahmen des ELER ausgeweitet werden. So sollte gerade die Möglichkeit von Versicherungsprämien und Fonds auf Gegenseitigkeit, einschließlich des Einkommensstabilisierungsinstruments, erhalten bleiben, aber Unterstützung sollte auch für andere Risikomanagementinstrumente, bereitgestellt werden. Außerdem sollten alle Arten von Risikomanagementinstrumenten so ausgelegt sein, dass sie Produktions- und Einkommensrisiken abdecken sowie bei Bedarf gezielt auf landwirtschaftliche Sektoren oder Gebiete ausgerichtet werden können. Die Mitgliedstaaten sollten Verfahren vereinfachen dürfen, indem sie sich beispielsweise bei der Berechnung der Erzeugung und des Einkommens des Landwirts auf Indizes stützen, sie müssen aber gleichzeitig sicherstellen, dass die Instrumente angemessen auf die Leistung der einzelnen Landwirte reagieren und zu keiner Überkompensation führen.