Erwägungsgrund 53 32021R2115
Um eine fairere Verteilung der Einkommensstützung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Beträge der Direktzahlungen oberhalb einer bestimmten Obergrenze kappen oder kürzen dürfen; das Kürzungsaufkommen sollte entweder für entkoppelte Direktzahlungen und vorrangig für die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit verwendet werden oder an den ELER überwiesen werden. Um negative Beschäftigungswirkungen zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten bei Anwendung des Mechanismus dem Faktor Arbeit Rechnung tragen dürfen.