Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Um im Hinblick auf das Ziel der Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten die Kohärenz zwischen den Interventionskategorien in Form von Direktzahlung und den Interventionskategorien zur Entwicklung des ländlichen Raums zu gewährleisten, bedarf es einer gemeinsame Elemente umfassenden Rahmendefinition des Begriffs „neuer Landwirt“ auf Unionsebene.
Erwägungsgrund 21 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen