Erwägungsgrund 41 32021R2115
Aufbauend auf dem bisherigen System der Auflagenbindung („cross-compliance“), das bis 2022 umgesetzt wird, ist im neuen System der Konditionalität die vollumfängliche Gewährung der GAP-Unterstützung an die Bedingung geknüpft, dass die Landwirte und anderen Begünstigten grundlegende Normen in Bezug auf Umwelt, Klimawandel, öffentliche Gesundheit, Pflanzengesundheit und Tierwohl einhalten. Die grundlegenden Normen umfassen eine Liste von Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) in gestraffter Form. Diese Normen sollten den umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen und der neuen Umweltarchitektur der GAP besser Rechnung tragen und damit Ausdruck eines gesteigerten Ehrgeizes in den Bereichen Umwelt und Klima sein, wie dies die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ sowie in ihrer Mitteilung über den MFR für die Jahre 2021 bis 2027, der in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt wurde, dargelegt hat.