Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Die Union muss einen modernen, wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektor fördern, der Nutzen aus hochwertiger Erzeugung und Ressourceneffizienz zieht und im Rahmen eines wettbewerbsfähigen und produktiven Agrar- und Lebensmittelsektors unter Wahrung des Modells des landwirtschaftlichen Familienbetriebs langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet.
Erwägungsgrund 24 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen