Erwägungsgrund 36 32021R2115
Angesichts der Reichweite der Reform, die erforderlich ist, um die verfolgten Ziele zu verwirklichen und den Bedenken Rechnung zu tragen, sollte ein neuer Rechtsrahmen in einer einzigen Verordnung erlassen werden, die die Unterstützung der Union aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zusammenfasst und die derzeitigen Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.