Erwägungsgrund 92 32021R2115
Um sicherzustellen, dass im Rahmen der GAP ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, um den Zielen in den Bereichen Umwelt, Klima und Tierwohl im Einklang mit den Prioritäten der Union Folge zu leisten, sollte dafür ein bestimmter Anteil sowohl der Unterstützung aus dem ELER, einschließlich Investitionen, als auch der Direktzahlungen reserviert werden. Da die Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl zum ersten Mal im Rahmen der Direktzahlungen eingeführt werden, sollte im Hinblick auf Planung und Umsetzung insbesondere in den ersten beiden Jahren ein gewisser Spielraum gewährt werden, damit Mitgliedstaaten und Landwirte Erfahrungen sammeln und für eine reibungslose und erfolgreiche Umsetzung sorgen können, in deren Rahmen auch dem Ambitionsniveau der Umwelt- und Klimaziele im Rahmen des ELER Rechnung getragen wird. Damit das übergeordnete Umwelt- und Klimaziel gewahrt ist, sollte dieser Spielraum in einen Rahmen gefasst und innerhalb bestimmter Grenzen kompensiert werden.