Erwägungsgrund 320 32018L1972
Künftige Technologie- und Marktentwicklungen, insbesondere der Wandel bei der Nutzung der verschiedenen elektronischen Kommunikationsdienste und ihrer Fähigkeit, einen effektiven Zugang zu Notdiensten zu gewährleisten, könnten die Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie in Bezug auf Endnutzerrechte gefährden. Daher sollte das GEREK diese Entwicklungen in den Mitgliedstaaten beobachten und regelmäßig Stellungnahmen mit einer Bewertung ihrer Auswirkungen auf die praktische Anwendung der Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf die Endnutzer veröffentlichen. Die Kommission sollte unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK einen Bericht veröffentlichen und einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, wenn sie dies zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie als notwendig erachtet.