Erwägungsgrund 252 32018L1972
Angesichts des besonderen Charakters der Meldungen über vermisste Kinder sollten die Mitgliedstaaten sich weiterhin dafür einsetzen, die Verfügbarkeit einer gut funktionierenden Hotline 116000 für vermisste Kinder in ihrem Hoheitsgebiet tatsächlich sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass beim Betrieb der Nummer 116000 eine ausreichende Dienstqualität erreicht wird.