Erwägungsgrund 121 32018L1972
Um für Berechenbarkeit zu sorgen und die Rechtssicherheit sowie Investitionsstabilität zu wahren, sollten die Mitgliedstaaten im Voraus geeignete Kriterien festlegen, damit die Einhaltung der Vorgabe einer effizienten Funkfrequenznutzung durch die Rechteinhaber im Rahmen der Umsetzung der an individuelle Nutzungsrechte und Allgemeingenehmigungen geknüpften Bedingungen nachvollzogen werden kann. Interessierte Kreise sollten an der Festlegung solcher Bedingungen beteiligt und in transparenter Weise darüber informiert werden, wie die Erfüllung ihrer Verpflichtungen beurteilt wird.