Erwägungsgrund 217 32018L1972
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Maßnahmen in Bezug auf die Erschwinglichkeit und die Ausgabenkontrolle auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht auszuweiten, sofern sie die einschlägigen Voraussetzungen erfüllen.