Erwägungsgrund 130 32018L1972
Bei der Verlängerung bestehender Nutzungsrechte für harmonisierte Funkfrequenzen sollten die Mitgliedstaaten neben der Beurteilung der Notwendigkeit einer Rechtsverlängerung auch die damit verbundenen Entgelte prüfen, um sicherzustellen, dass diese Entgelte weiterhin die optimale Nutzung fördern, wobei u. a. Markt- und Technologieentwicklung zu berücksichtigen sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es angebracht, etwaige Anpassungen der bestehenden Entgelte auf Grundlage derselben Grundsätze zu vollziehen, die für die Gewährung neuer Nutzungsrechte gelten.