Erwägungsgrund 287 32018L1972
Damit die Mitgliedstaaten ihre Berichterstattung und Leistungsmessung in Bezug auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Notrufen verbessern, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit der Einführung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 vorlegen.