Erwägungsgrund 122 32018L1972
Um zu verhindern, dass insbesondere durch wettbewerbswidriges Horten Hindernisse für den Markteintritt entstehen, sollten die an die Funkfrequenznutzungsrechte geknüpften Bedingungen von den Mitgliedstaaten wirksam durchgesetzt werden, und alle zuständigen Behörden sollten sich erforderlichenfalls daran beteiligen. Die Durchsetzung der Bedingungen sollte eine Verfallsregel bei Nichtnutzung („use it or lose it“) umfassen. Um für Rechtssicherheit hinsichtlich der möglichen Anwendung von Sanktionen aufgrund mangelnder Funkfrequenznutzung zu sorgen, sollten im Vorfeld Nutzungsgrenzwerte u. a. in Bezug auf die Dauer, den Umfang oder die Funkfrequenzidentität festgelegt werden. Handel und Vermietung von Funkfrequenzen sollten die wirksame Funkfrequenznutzung durch den ursprünglichen Rechteinhaber gewährleisten.