Erwägungsgrund 223 32018L1972
Um sicherzustellen, dass die Bürger über die Sprachkommunikationsdienste erreichbar sind, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Rufnummern auch bei einer gewissen Zeit der Nichtnutzung von Sprachkommunikationsdiensten über einen angemessenen Zeitraum verfügbar bleiben. Die Anbieter sollten die Möglichkeit haben, Überprüfungsverfahren einzurichten, um festzustellen, ob der betreffende Verbraucher weiterhin an der Verfügbarkeit der Rufnummer interessiert ist.