Erwägungsgrund 302 32018L1972
Seit der Abschaffung der Universaldienstverpflichtung für Verzeichnisauskunftsdienste und angesichts der Existenz eines funktionierenden Marktes für solche Dienste ist das Recht auf den Zugang zu Verzeichnisauskunftsdiensten nicht mehr erforderlich. Die nationalen Regulierungs-behörden sollten aber dennoch die Möglichkeit haben, Unternehmen, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, Verpflichtungen und Bedingungen aufzuerlegen, damit der Fortbestand des Zugangs und des Wettbewerbs auf diesem Markt gewährleistet bleibt.