Erwägungsgrund 100 32018L1972
Um die optimale Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten, sollten die Entgelte die wirtschaftliche und technische Situation des betreffenden Marktes sowie etwaige andere wichtige Faktoren für die Bestimmung ihres Werts widerspiegeln. Gleichzeitig sollten die Entgelte so festgelegt sein, dass sie eine effiziente Zuteilung und Nutzung von Funkfrequenzen gewährleisten. Durch diese Richtlinie werden die Zwecke, für die Entgelte für die Nutzungsrechte und die Rechte zur Installation von Einrichtungen verwendet werden, nicht berührt. Diese Entgelte sollten beispielsweise zur Finanzierung derjenigen Tätigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden verwendet werden können, die nicht über die Verwaltungsabgaben finanziert werden können. Bestehen im Fall von wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren die Entgelte für Funkfrequenznutzungsrechte ausschließlich oder teilweise aus einem Pauschalbetrag, so sollten Zahlungsregelungen sicherstellen, dass diese Entgelte in der Praxis nicht zu einer Auswahl nach Kriterien führen, die nicht in Beziehung zu dem Ziel der optimalen Nutzung von Funkfrequenzen stehen. Die Kommission sollte regelmäßig vergleichende Untersuchungen und gegebenenfalls weitere Orientierungen über die optimale Praxis bei der Zuteilung von Funkfrequenzen, Nummerierungsressourcen bzw. Wegerechten veröffentlichen können.