Erwägungsgrund 216 32018L1972
Die Verbraucher sollten nicht verpflichtet werden, Dienste zu nutzen, die sie nicht wünschen, d. h. die in Betracht kommenden Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, den erschwinglichen Universaldienst auf Anfrage auf Sprachkommunikationsdienste zu beschränken.