Erwägungsgrund 195 32018L1972
In der Union beruht das Abrechnungssystem für die Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene auf dem Grundsatz, dass das Netz des Anrufers die Anrufkosten trägt (Calling Party Network Pays). Eine Analyse der Substituierbarkeit von Nachfrage und Angebot zeigt, dass es auf der Vorleistungsebene keine Substitute gibt, über die in einem Netz Druck auf die Gestaltung der Zustellungsentgelte ausgeübt werden könnte. Aufgrund der Gegenseitigkeit des Zugangs auf den Zustellungsmärkten können weitere Wettbewerbsprobleme auftreten, wenn es zum Beispiel zu einer Quersubventionierung zwischen Betreibern kommt. Solche möglichen Wettbewerbsprobleme gibt es sowohl auf den Festnetz- als auch auf den Mobilfunk-Anrufzustellungsmärkten regelmäßig. Da die Betreiber der Zustellungsdienste in der Lage und versucht sind, die Preise weit über die Kosten anzuheben, gilt die Orientierung an den Kosten als das am besten geeignete Mittel, um dieses Problem mittelfristig in den Griff zu bekommen. Künftige Marktentwicklungen könnten die Dynamik dieser Märkte dergestalt ändern, dass eine Regulierung nicht mehr erforderlich wäre.