Erwägungsgrund 225 32018L1972
Um die Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit zu beurteilen, sollten die nationalen Regulierungsbehörden in Abstimmung mit anderen zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, die Entwicklung und die Einzelheiten von Angeboten für bestimmte Tarifoptionen oder Tarifbündel für Verbraucher mit geringem Einkommen oder besonderen sozialen Bedürfnissen zu beobachten.