Erwägungsgrund 117 32018L1972
Beschließen die Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen, aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit die freie Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste einzuschränken, so sollten die Mitgliedstaaten das Motiv einer solchen Einschränkung erläutern.