Erwägungsgrund 240 32018L1972
Bei jeder Berechnung der Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen sollte den Kosten und Einnahmen sowie dem immateriellen Nutzen aus der Bereitstellung des Universaldienstes gebührend Rechnung getragen werden, doch sollte das allgemeine Ziel kostenorientierter Preisstrukturen nicht beeinträchtigt werden. Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen sollten nach transparenten Verfahren berechnet werden.