Erwägungsgrund 262 32018L1972
Durch die Annahme der Verordnung (EU) 2015/2120 sind die in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen über Informationen über Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu oder der Nutzung von Diensten und Anwendungen sowie über Informationen zur Verkehrssteuerung inzwischen obsolet und sollten aufgehoben werden.